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Steuerbewertung


Das Finanzamt nimmt eine ungünstige Aufteilung des Kaufpreises vor.
Kaufen Sie eine Immobilie als Kapitalanlage, profitieren Sie nicht nur von den Mieteinnahmen, sondern können die Anschaffungskosten wegen Abnutzung von der Steuer absetzen („AfA“). Das FA geht davon aus, dass ein Gebäude mit den Jahren abnutzt, dadurch jedes Jahr an Wert verliert und am Ende der Nutzungsdauer wertlos ist.


Der Käufer kann die Anschaffungs- und Herstellungskosten verteilt über viele Jahre von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass er die Immobilie vermietet. Die Abschreibung verläuft linear, d. h. der Prozentsatz der Absetzung bleibt jedes Jahr gleich. Die Anschaffungskosten, sprich der Kaufpreis, werden vom Finanzamt gesplittet auf das Gebäude und das Grundstück, denn dies kann sich nicht abnutzen und an Wert verlieren. Die anteiligen Kosten für Grund und Boden werden abgezogen.
Hat das FA die Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grundstück ungünstig geschätzt?


Lassen Sie sich von mir ein Wertgutachten erstellen, das keine bloße Schätzung, sondern sachverständig begründet ist.


Weitere Gründe für ein Wertgutachten

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Kauf und Verkauf

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Heirat

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