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Erbschaft und Schenkung


Das Finanzamt schätzt den Wert zu hoch.
Sie müssen im Fall der Fälle auf Ihre Immobilie Erbschaft- oder Schenkungssteuer zahlen. Um deren Höhe zu bestimmen, setzt das Finanzamt den sogenannten „gemeinen Wert“ fest.

Kein Finanzbeamter ist fachmännisch ausgebildet und kommt nicht persönlich zu Ihnen, um Ihre Immobilie zu inspizieren, daher wird der WERT häufig zu hochgeschätzt.


Sie sind an einer Immobilie pflichtteilsberechtigt.
Ist ein Verwandter verstorben und der Nachlassgegenstand eine Immobilie, können Sie als Pflichtteilsberechtigter verlangen, dass sie bewertet wird. Dadurch kann der Pflichtanteil, der Ihnen zusteht, ermittelt werden.


Erstellt ein unabhängiger Sachverständiger wie ich ein Wertgutachten, erhalten Sie den Nachweis des tatsächlichen gemeinen Werts.


Weitere Gründe für ein Wertgutachten

Steuerbewertung

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Kauf und Verkauf

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Heirat

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22946 Trittau

Zuständige Aufsichtsbehörde inkl. Adresse Gemeinde Trittau, Europaplatz 3, 22946 Trittau

Gewerbeerlaubnis gemäß §34c GewO wurde erstellt durch Gemeinde Trittau, der Bürgermeister, Europaplatz 3, 22946 Trittau

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041 54 601 651

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