Der Käufer kann die Anschaffungs- und Herstellungskosten verteilt über viele Jahre von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass er die Immobilie vermietet. Die Abschreibung verläuft linear, d. h. der Prozentsatz der Absetzung bleibt jedes Jahr gleich. Die Anschaffungskosten, sprich der Kaufpreis, werden vom Finanzamt gesplittet auf das Gebäude und das Grundstück, denn dies kann sich nicht abnutzen und an Wert verlieren. Die anteiligen Kosten für Grund und Boden werden abgezogen.
Hat das FA die Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grundstück ungünstig geschätzt?